VHV Bürgschaft nach §650f BGB ✓ 75% günstiger als Bank ✓ Keine Sicherheiten ✓ Rechtssicher für Verbraucherbauverträge
Verbraucherbauverträge über 10.000€ erfordern zwingend eine Sicherheitsleistung
VHV Bürgschaft kostet nur 1% statt 4% Bankprovision pro Jahr
VHV Bürgschaften entsprechen allen Anforderungen des §650f BGB
"Der Unternehmer hat dem Besteller auf dessen Verlangen für die Rückzahlung der Vergütung für von dem Besteller bereits bezahlte, aber noch nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen eine taugliche Sicherheit zu leisten..."
Sicherheitshöhe entspricht meist den bereits erhaltenen Abschlagszahlungen
Prüfen Sie Ihren Bauvertrag: Liegt ein Verbraucherbauvertrag vor? Sind Abschlagszahlungen vereinbart?
Kontaktieren Sie die Factoringwerkstatt unter 0162 6960629. Wir prüfen Ihre Bonität und stellen den VHV-Antrag.
VHV stellt binnen 48h die rechtssichere Bürgschaftsurkunde aus. Diese erfüllt alle Anforderungen des §650f BGB.
Übergeben Sie dem Kunden die VHV Bürgschaftsurkunde. Ihre Zahlungsansprüche sind rechtssicher abgesichert.
Nein, nur wenn der Kunde die Sicherheit verlangt. Ohne Kundenverlan gen besteht keine Pflicht. Aber: Viele Kunden kennen ihr Recht und werden es einfordern.
Die Sicherheit muss die bereits erhaltenen, aber noch nicht erbrachten Leistungen abdecken. Bei 70% Abschlagszahlung und 50% Baufortschritt = 20% Sicherheit erforderlich.
Der Kunde kann weitere Abschlagszahlungen verweigern bis Sie die Sicherheit stellen. Dies kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.
Nein, §650f BGB gilt nur bei Verbraucherbauverträgen (Privatkunden). Bei Geschäftskunden (B2B) greift die Regelung nicht.
Ja, sobald die abgesicherten Leistungen erbracht sind, erlischt die Bürgschaft automatisch. Sie zahlen nur für die tatsächliche Laufzeit.
Versus Bank: 6.800€ Bürgschaftskosten + 180.000€ Sicherheiten gebunden
VHV Bürgschaften für Bauhandwerkersicherung - ohne Sicherheiten, sofort verfügbar